Gestaltung von Schulaufgaben und Gewichtung der Teilbereiche:
Unter-/Mittelstufe:
Bewertung der Teilbereiche einer Schulaufgabe (6-11 mit Ausnahme Interpretationsklausur in 11): Übersetzung (A-Teil): Der Fehlersprung bewegt sich je nach Jahrgangsstufe, Länge und Anspruchsniveau zwischen 2,5 F und 4, 5 F. Der Fehlerschritt ist äquidistant, die Note 1 oder 5 kann nach Bedarf geweitet werden. Aufgabenteil (B-Teil): Die Gewichtung von A zu B ist in der Spracherwerbs- und Lektürephase unterschiedlich (s. obige Übersicht). -> aus den Ergebnissen der Schulaufgaben wird die schriftliche Note ermittelt
Oberstufe gA (vgl. KMS vom 31. 7. 2023):
! Gewichtung in der Oberstufe: Halbjahresleistung: Schulaufgabe: Durchschnitt der kl. Leistungsnachweise: 1 : 1 (max. 15 Punkte) |
Ablauf:
zu 1.) Einführungsphase: Leben und Werk Ovids / Übersetzung des Vorworts und einer gemeinsamen Metamorphose/ Festigung der Kenntnisse in Stilistik und Metrik, Autorenwortschatz; Interpretation von Texten und Rezeptionsdokumenten
Anforderungen: Abfragen (Wortschatz, Wiederholung, Metrik), evtl. eine Stegreifaufgabe
zu 2.) Unterrichtsprojekt:
sprachlich: Übersetzung einer ausgwählten Textpassage (s. u.)
formal: Untersuchung vewendeter Stilmittel
metrische Analyse (Hexameter)
inhaltlich: Zusammenfassung / inhaltliche Aufbereitung der Metamorphosen
rezeptionsgeschichtlich: Auswahl zweier Rezeptionsdokumente (je eines pro Metamorphose) aus darstellender
Kunst, evtl. Musik, Literatur, Karikatur)
dabei: - selbständige Einteilung des wöchentlich in Haus- und Schularbeit zu bewältigenden Pensums
- Erarbeitung ohne lückenlose Begleitung und Überprüfung der Ergebnisse durch Lehrkraft
Hilfsmittel: Fachlexika, Wikipedia, lat.-dt. Wörterbücher, lat. Grammatik, Übersetzungen
Dokumentation: eigene Übersetzungen, Exzerpte, Klärung gramm. Fragen, Computerausdrucke, verwendete Literatur usw.
zu 3.) Präsentation:
Vorstellung der jeweiligen Metamorphose während des Unterrichts in der Gruppe: mündliche Note (doppelt gewichtet)
Anforderungen:
Bewertungskriterien: Inhalt und Aufbau, Darbietung, Sprache (Bewertungsbogen)
zu 4.) Interpretationsschulaufgabe
Aufbau:
ausgewählte Aufgaben zu inhaltlichen, sprachlichen, gattungsspezifischen oder motiv-geschichtlichen Aspekten sowie zum Grundwissen, d. h. z. B. Fragen zu Ovids Leben und Werk, Gattung, Sachfelder, Versanalyse…)
Interpretation eines unbekannten – im Unterricht weder übersetzten noch behandelten – lateinischen Textes mit deutscher Übersetzung nach formalen, sprachlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung einer vorgelegten Schwerpunktsetzung (= Zusatzaufgabe).
Hilfsmittel: „Hinweise zur Interpretation“; lat.-dt. Wörterbuch
Bewertung:
„Hinführende Aufgaben“ (Teil I) „Interpretationsaufgabe“ (Teil II):
35 % 65 %.
Varianten:
• 2 Hinführende Aufgaben à 4 BE Interpretationsaufgabe mit 16 BE => Σ: 24 BE
• 3 Hinführende Aufgaben à 4 BE Interpretationsaufgabe mit 20 BE => Σ: 32 BE
Stegreifaufgaben:
Die Zahl der abzuhaltenden Stegreifaufgaben ist nicht festgelegt. Stegreifaufgaben erfolgen jedoch in unteren Jahrgangsstufen, v. a. im ersten Lernjahr, in relativ kurzen Abständen, um die Schüler zu kontinuierlichem und nachhaltigem Lernen anzuhalten.
Bei der Gestaltung hat der Lehrer großen Spielraum (Übersetzungen, Wiederholungen Vokabelabfrage, Grammatikaufgaben etc.).
Je nach gewählter Aufgabenform bietet es sich an mit Fehlern oder BE zu bewerten.
Wörtertests:
Wörtertests sind in der Regel angekündigt, rein reproduktiv und daher strenger zu bewerten; bei entsprechender Kürze können sie im Verhältnis zur Stegreifaufgabe nur halb gewichtet werden.
-> Stegreifaufgaben und Wörtertests zählen zur mündlichen Note und damit wie rein mündlich erbrachte Leistungen,
Rechenschaftsablagen:
Rechenschaftsablagen beinhalten im Wesentlichen dieselben Aufgabenformen wie Stegreifaufgaben, d. h. Wortschatz-, Grammatikabfragen, Wiederholungen bereits gelesener Texte etc.
Unterrichtsbeiträge:
Unterrichtsbeiträge entstehen durch Beobachtung des Leistungsverhaltens eines Schülers über einen längeren Zeitraum, in der Regel zwei Wochen.
Die schriftliche Note wird im Vergleich zur mündlichen doppelt gewichtet (2 : 1).
Dies gilt nicht in der Oberstufe, wo schriftlich und mündlich gleich gewichtet werden (1:1).
Um die Schüler*innen zu gezielter Wiederholung des Basiswissens (Wortschatz und Grammatik) zu motivieren und ihnen damit den Start ins jeweils kommende Schuljahr zu erleichtern, werden klassenübergreifend schulinterne Tests in den Jahren der Spracherwerbsphase bzw. zu Beginn der Lektürephase abgehalten. Die erzielte Note wird als Stegreifaufgabe gewichtet. Die Tests finden in den genannten Formen zu folgenden Zeitpunkten statt:
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Lateinunterrichts in der 10. (Schüler*innen, die nach der 10. Klasse Latein durch Italienisch ersetzen) bzw. 11. Jahrgangsstufe, d. h. wenn mindestens Note 4 im Jahreszeugnis steht, erwerben Schüler*innen das sog. „Latinum". Diese Qualifikation, die in manchen geisteswissenschaftlichen Fächern - je nach Universität - noch Zulassungsvoraussetzung ist, wird auch im Zeugnis und später im Abiturzeugnis bestätigt.
Bereits vorher verfügen Schüler*innen bei entsprechender Note (s.o.) am Ende der 8. Klasse über "Lateinkenntnisse" bzw. am Ende der 9. Klasse über "gesicherte Lateinkenntnisse“. Letztere Niveaustufe, auch als "Kleines Latinum" bekannt, wird z. B. für das Studium des Lehramts am Gymnasium in den Fächern Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch als fachliche Zulassungsvoraussetzung gefordert. Auf Wunsch können die genannten Niveaustufen auch im jeweiligen Jahres- bzw. Abiturzeugnis ausgewiesen werden.
Schülern*innen, die die 10. Klasse im Ausland verbringen und Latein nach Jahrgangsstufe 10 nicht weiter belegen, haben die Möglichkeit über eine schulinterne Feststellungsprüfung das „Latinum“ als höchste Niveaustufe zu erreichen. Diese kann in diesem Fall auch vor dem Auslandsaufenthalt abgelegt werden.
Die Feststellungsprüfung steht darüber hinaus auch Schüler*innen offen, die aufgrund einer schlechteren Note als „ausreichend“ im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 das Latinum nicht erworben haben und die Jahrgangsstufe 10 nicht wiederholen werden. Letztere können die Ergänzungsprüfung aber erst nach einer Frist von mindestens einem halben Jahr ablegen.
Die Feststellungsprüfung zum Erwerb des Latinums ist schriftlich und mündlich abzulegen. Schriftlicher und mündlicher Teil werden im Verhältnis 2:1 gewichtet. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote „ausreichend“ oder besser lautet und wenn in der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung jeweils mindestens die Note „mangelhaft“ erreicht wurde.
Die schriftliche Prüfung besteht aus der Übersetzung eines lateinischen Originaltextes im sprachlichen Schwierigkeitsgrad einer anspruchsvolleren Cicero-Stelle (ca. 110 lat. Wörter). Die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Die Benutzung eines vom Staatsministerium zugelassenen Lexikons ist erlaubt.
Die Gesamtnote der in der Jahrgangsstufe erbrachten mündlichen Leistungen zählt auf Antrag - jedoch nur im Falle einer besseren Zeugnisnote als 5 - als mündlicher Teil der Feststellungsprüfung. Ansonsten ist eine eigene mündliche Prüfung im Umfang von 20 Minuten über den Stoff der jeweiligen Jahrgangsstufe abzuhalten.
Empfehlungen zur Vorbereitung auf die Prüfung: