Verbindungslehrkraft (Vertrauenslehrkraft)

für das Schuljahr 2024/25

Gemäß Art. 62, 7 BayEUG werden sogenannte Verbindungslehrkräfte gewählt, die für ein Schuljahr als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen fungieren. In der Regel finden die Wahlen gegen Ende des Schuljahres für das folgende Jahr statt.

Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer sind Vermittler zwischen Schulleitung, Lehrern und Schülern.

  • Sie beraten die SMV und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  • Sie helfen der SMV bei der Planung, Genehmigung und Organisation von Veranstaltungen.
  • Sie vermitteln bei Beschwerden.
  • Sie helfen der SMV bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Schülersprecher und bei den Klassensprecherversammlungen.
  • Sie bemühen sich bei Konflikten um einen für alle Beteiligten tragfähigen Kompromiss.
  • Sie stehen euch für ein Gespräch zur Verfügung, wenn ihr Probleme habt und Hilfe sucht. Dabei können sie euch auch weitere Ansprechpartner in der Schulfamilie nennen.

Daneben haben sie jedoch auch folgende Aufgaben:

  • die Schülerin oder den Schüler auf ihre oder seine Pflichten hinzuweisen, 
  • den Standpunkt der Schulleitung oder einer anderen Lehrkraft gegenüber der SMV oder einzelnen Schülerinnen und Schülern zu verdeutlichen, 
  • die SMV über bestehende Grenzen ihrer Vorhaben zu informieren.

Für das Schuljahr 2024/25 wurden in einer Urwahl Her von Maffei (Unter-/Mittelstufe) und Frau Augustin (Oberstufe) als Verbindungslehrkräfte gewählt. Ihr könnte sie entweder über Teams oder per E-Mail kontaktieren oder sie im direkten Kontakt im Schulhaus ansprechen .