Gemäß Art. 62, 7 BayEUG werden sogenannte Verbindungslehrkräfte gewählt, die für ein Schuljahr als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen fungieren. In der Regel finden die Wahlen gegen Ende des Schuljahres für das folgende Jahr statt.
Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer sind Vermittler zwischen Schulleitung, Lehrern und Schülern.
Daneben haben sie jedoch auch folgende Aufgaben:
Für das Schuljahr 2024/25 wurden in einer Urwahl Her von Maffei (Unter-/Mittelstufe) und Frau Augustin (Oberstufe) als Verbindungslehrkräfte gewählt. Ihr könnte sie entweder über Teams oder per E-Mail kontaktieren oder sie im direkten Kontakt im Schulhaus ansprechen .