Wechsel Religion - Ethik gemäß GSO und BayEUG

Ethik Klassen 5 mit 10

Für Schülerinnen und Schüler, die ursprünglich den Religionsunterricht besucht haben, besteht die Möglichkeit, in den Ethikunterricht zu wechseln. Dies regeln die § 45 und 46 der GSO:

§ 46 verweist auf die relevanten Bestimmungen für den Ethikunterricht in § 45.

㤠45

(2) Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss schriftlich und spätestens am letzten Unterrichtstag des Schuljahres mit Wirkung ab dem folgenden Schuljahr erfolgen; eine spätere Abmeldung ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

(4) Treten Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres aus dem Religionsunterricht aus, so haben sie binnen angemessener Frist eine Prüfung über den bis zum Zeitpunkt des Austritts im Unterrichtsfach Ethik behandelten Stoff des Schuljahres abzulegen. Erfolgt der Austritt während der letzten drei Monate des Schuljahres, so ist die Prüfung spätestens in der ersten Unterrichtswoche des folgenden Schuljahres abzulegen; ihr Ergebnis gilt als Jahresfortgangsnote im Fach Ethik.

(5) In den Jahrgangsstufen 11 und 12 des achtjährigen Gymnasiums gilt Abs. 4 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Schuljahres der Ausbildungsabschnitt tritt. Die Prüfung ist innerhalb von sechs Wochen abzulegen; bei Austritt während der letzten vier Wochen des Ausbildungsabschnitts 11/2 ist die Prüfung spätestens in der ersten Unterrichtswoche des folgenden Ausbildungsabschnitts abzulegen.“

Ethik als Abiturprüfungsfach

§ 79 regelt die Prüfungsgegenstände in der Abiturprüfung im achtjährigen Gymnasium. Für das Fach Ethik gilt Abs. (1) Punkt 3:

„Die Wahl von Religionslehre, ggf. Ethik, als Abiturprüfungsfach ist nur bei Nachweis des Besuchs dieses Fachs in der Jahrgangsstufe 10 zulässig. Hat eine Schülerin oder ein Schüler beim Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 von Religionslehre zu Ethik gewechselt oder umgekehrt, ist das neue Fach als Abiturprüfungsfach zulässig, wenn sie oder er zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 durch eine Feststellungsprüfung nachgewiesen hat, dass sie oder er sich die Kenntnisse der Jahrgangsstufe 10 angeeignet hat; bei einem späteren Wechsel scheiden die Fächer Religionslehre, ggf. Ethik, als Abiturprüfungsfächer aus.