Gemäß Art. 62, 7 BayEUG werden sogenannte Verbindungslehrkräfte gewählt, die für ein Schuljahr als Ansprechpartner und Vertrauenspersonen fungieren. In der Regel finden die Wahlen gegen Ende des Schuljahres für das folgende Jahr statt.
Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer sind Vermittler zwischen Schulleitung, Lehrern und Schülern.
Daneben haben sie jedoch auch die Aufgabe,
Für das Schuljahr 2023/24 wurden in einer Urwahl Frau Hügel und Herr von Maffei als Verbindungslehrkräfte gewählt. Ihr könnte sie entweder über Teams, per E-Mail oder im direkten Kontakt im Schulhaus kontaktieren.